Abdrift
Unter Abdrift versteht man das unbeabsichtigte Versprühen von Pflanzenschutzmitteln durch unerwünschte Einflüsse wie Wind.
Konfliktfreies Miteinander
Ein gutes Miteinander mit der Bevölkerung ist den Bauern ein Anliegen – so wie auch sie, von der Bevölkerung, Verständnis für ihre Arbeit erwarten. Richtlinien des Landes aus 2014 regeln die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln strenger als bisher und stellen den Schutz der Anwohner noch stärker in den Vordergrund. Dazu gehören neue Abstandsregeln, um Abdrift auf benachbarte Flächen von vornherein zu vermeiden. Das bedeutet einen wesentlichen zusätzlichen Schutz für Anwohner.
Was machen die Bauern zur Vermeidung von Abdrift?
Pflanzenschutzmittel werden heute viel zielgenauer ausgebracht als früher. Die Gerätetechnik hat sich enorm weiterentwickelt. Auf über 80 Prozent der Obstbaufläche kommt neue abdriftmindernde Technologie zum Einsatz (Quelle: AGRIOS). Der Südtiroler Obstbau zählt damit auch bei der Ausbringung zu den innovativsten.
Insbesondere da, wo Obstanlagen an Straßen, Radwege oder anders bewirtschaftete Grundstücke grenzen, pflanzen die Bauern zudem Hecken zum Schutz vor Verwehungen. 2015 haben Südtirols Obstbauern rund 29.000 Sträucher gepflanzt; das ergibt eine Heckenlänge von 15 Kilometern (Quelle: Beratungsring/Amt für Forstverwaltung).
Auch die Sensibilität der Bauern, mit Vorsicht und nicht bei Wind zu sprühen, ist gestiegen. Dem Bauer bringt es selbst auch nichts, wenn das Mittel nicht auf die Apfelbäume gelangt, sondern zum Nachbarn driftet. In Kombination mit den Abstandsregeln bewirken alle diese Maßnahmen der Bauern einen wirksamen Schutz vor Abdrift.
Wie kommen dennoch Rückstände auf benachbarte Flächen?
Mit der heutigen Labortechnik sind selbst Mengen messbar, die an der Nullgrenze liegen. Daher ist es trotz aller Maßnahmen nicht auszuschließen, dass geringste Rückstände an den Randmetern messbar sind. Doch nur, weil etwas messbar ist, muss es noch lange nicht bedenklich für die Gesundheit sein. Wenn Rückstände gefunden werden, müssen sie genauer untersucht werden. Bislang waren die Rückstände in der Regel niedriger als sie selbst in Lebensmitteln enthalten sein dürften.
Wie werden Schulen, Spielplätze und andere sensible Zonen geschützt?
Die Landesrichtlinien sehen besonders rigorose Regeln angrenzend an sensible Zonen vor. Bei der Behandlung von Obstanlagen neben Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Radwegen oder Gesundheitseinrichtungen müssen größere Abstände eingehalten werden. Die Bauern dürfen Behandlungen außerdem nur in bestimmten Zeitfenstern am Morgen und Abend (außerhalb der Öffnungszeiten) durchführen. Pflanzenschutzmittel bestimmter Klassen dürfen nahe an sensiblen Zonen nicht eingesetzt werden. Diese zusätzliche Vorsorge ermöglicht ein konfliktfreies Nebeneinander, wie es in den Gemeinden vorgelebt wird.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Regeln?
Die Gemeinden kontrollieren die Einhaltung der Richtlinien zum Pflanzenschutz. Bei Verstößen sind empfindliche Strafen vorgesehen. Im integrierten Anbau gibt es zusätzliche Schulungen und Kontrollen, und zwar sowohl bei den Geräten, wie auch bei der Ausbringung. Der Bauer muss sämtliche Behandlungen im Betriebsheft vermerken. Sprühgeräte müssen periodisch überprüft werden. Jeder Obstbauer muss eine Ausbildung zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln absolvieren. Außerdem ist jeder Bauer zur Einhaltung der guten Agrarpraxis verpflichtet.
Geht es um den Schutz unserer Kinder, darf es keine Toleranz geben.
Solange Menschen irgendwo leben, wird es auch Rückstände unterschiedlicher Quellen geben. Die wichtige Frage vielmehr ist, wie hoch diese Rückstände sind. Und da geben die Grasproben des Dachverbandes eine klare Antwort: Die gemessenen Rückstände sind – wenn überhaupt vorhanden – so gering, dass keine Gesundheitsgefahr von ihnen ausgehen kann. Dies hat die Sektion Umweltmedizin des Sanitätsbetriebs bestätigt. Ein Kind müsste täglich 14 Kilogramm Gras zu sich nehmen, um Unbedenklichkeitsgrenzen zu überschreiten. Mengenmäßig ist der Rückstand eines Wirkstoffes gegen Tigermücken, der vom Dachverband auf einem Spielplatz nachgewiesen wurde, so hoch wie alle anderen auf den Spielplätzen gefundenen Wirkstoffe zusammen.
Die Ergebnisse des Dachverbandes decken sich mit den routinemäßigen Untersuchungen der Sektion Umweltmedizin und bestätigen, dass die allermeisten Bauern die gesetzlichen Richtlinien zum Pflanzenschutz einhalten.
Es gibt Bauern, die es mit den Nachbarn nicht so genau nehmen und bei starkem Wind sprühen.
Wie in allen Berufen kann es auch in der Landwirtschaft in der täglichen Arbeit mitunter zu Fehlern kommen. Die Bauern sind bemüht, solche nach Möglichkeit zu vermeiden – im eigenen Interesse. Vereinzelt gibt es – wie in allen Berufsgruppen – auch bei den Bauern Menschen, die sich über Regeln einfach hinwegsetzen. Von diesen Fällen distanzieren sich die Bauern deutlich.
Was ist mit angrenzenden Biobauern? Was schützt sie vor Abdrift?
Die Südtiroler Obstbauorganisationen haben mit den Bioverbänden ein Rahmenabkommen vereinbart, welches das Nebeneinander zwischen integriert und biologisch bewirtschafteten Obstanlagen genauer regelt und dadurch erleichtert. Auch Bauern, die eine Obstanlage neben Grünland oder einem Acker errichten, müssen bestimmte Abstände einhalten und eine Hecke pflanzen. An einem Abkommen mit weitergehenden Regeln wird gearbeitet. Insgesamt funktioniert das Nebeneinander der verschiedenen Anbauweisen in Südtirol sehr gut.
Ein gutes Miteinander mit der Bevölkerung ist den Bauern ein Anliegen – so wie auch sie, von der Bevölkerung, Verständnis für ihre Arbeit erwarten. Richtlinien des Landes aus 2014 regeln die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln strenger als bisher und stellen den Schutz der Anwohner noch stärker in den Vordergrund. Dazu gehören neue Abstandsregeln, um Abdrift auf benachbarte Flächen von vornherein zu vermeiden. Das bedeutet einen wesentlichen zusätzlichen Schutz für Anwohner.
Was machen die Bauern zur Vermeidung von Abdrift?
Pflanzenschutzmittel werden heute viel zielgenauer ausgebracht als früher. Die Gerätetechnik hat sich enorm weiterentwickelt. Auf über 80 Prozent der Obstbaufläche kommt neue abdriftmindernde Technologie zum Einsatz (Quelle: AGRIOS). Der Südtiroler Obstbau zählt damit auch bei der Ausbringung zu den innovativsten.
Insbesondere da, wo Obstanlagen an Straßen, Radwege oder anders bewirtschaftete Grundstücke grenzen, pflanzen die Bauern zudem Hecken zum Schutz vor Verwehungen. 2015 haben Südtirols Obstbauern rund 29.000 Sträucher gepflanzt; das ergibt eine Heckenlänge von 15 Kilometern (Quelle: Beratungsring/Amt für Forstverwaltung).
Auch die Sensibilität der Bauern, mit Vorsicht und nicht bei Wind zu sprühen, ist gestiegen. Dem Bauer bringt es selbst auch nichts, wenn das Mittel nicht auf die Apfelbäume gelangt, sondern zum Nachbarn driftet. In Kombination mit den Abstandsregeln bewirken alle diese Maßnahmen der Bauern einen wirksamen Schutz vor Abdrift.
Wie kommen dennoch Rückstände auf benachbarte Flächen?
Mit der heutigen Labortechnik sind selbst Mengen messbar, die an der Nullgrenze liegen. Daher ist es trotz aller Maßnahmen nicht auszuschließen, dass geringste Rückstände an den Randmetern messbar sind. Doch nur, weil etwas messbar ist, muss es noch lange nicht bedenklich für die Gesundheit sein. Wenn Rückstände gefunden werden, müssen sie genauer untersucht werden. Bislang waren die Rückstände in der Regel niedriger als sie selbst in Lebensmitteln enthalten sein dürften.
Wie werden Schulen, Spielplätze und andere sensible Zonen geschützt?
Die Landesrichtlinien sehen besonders rigorose Regeln angrenzend an sensible Zonen vor. Bei der Behandlung von Obstanlagen neben Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Radwegen oder Gesundheitseinrichtungen müssen größere Abstände eingehalten werden. Die Bauern dürfen Behandlungen außerdem nur in bestimmten Zeitfenstern am Morgen und Abend (außerhalb der Öffnungszeiten) durchführen. Pflanzenschutzmittel bestimmter Klassen dürfen nahe an sensiblen Zonen nicht eingesetzt werden. Diese zusätzliche Vorsorge ermöglicht ein konfliktfreies Nebeneinander, wie es in den Gemeinden vorgelebt wird.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Regeln?
Die Gemeinden kontrollieren die Einhaltung der Richtlinien zum Pflanzenschutz. Bei Verstößen sind empfindliche Strafen vorgesehen. Im integrierten Anbau gibt es zusätzliche Schulungen und Kontrollen, und zwar sowohl bei den Geräten, wie auch bei der Ausbringung. Der Bauer muss sämtliche Behandlungen im Betriebsheft vermerken. Sprühgeräte müssen periodisch überprüft werden. Jeder Obstbauer muss eine Ausbildung zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln absolvieren. Außerdem ist jeder Bauer zur Einhaltung der guten Agrarpraxis verpflichtet.
Geht es um den Schutz unserer Kinder, darf es keine Toleranz geben.
Solange Menschen irgendwo leben, wird es auch Rückstände unterschiedlicher Quellen geben. Die wichtige Frage vielmehr ist, wie hoch diese Rückstände sind. Und da geben die Grasproben des Dachverbandes eine klare Antwort: Die gemessenen Rückstände sind – wenn überhaupt vorhanden – so gering, dass keine Gesundheitsgefahr von ihnen ausgehen kann. Dies hat die Sektion Umweltmedizin des Sanitätsbetriebs bestätigt. Ein Kind müsste täglich 14 Kilogramm Gras zu sich nehmen, um Unbedenklichkeitsgrenzen zu überschreiten. Mengenmäßig ist der Rückstand eines Wirkstoffes gegen Tigermücken, der vom Dachverband auf einem Spielplatz nachgewiesen wurde, so hoch wie alle anderen auf den Spielplätzen gefundenen Wirkstoffe zusammen.
Die Ergebnisse des Dachverbandes decken sich mit den routinemäßigen Untersuchungen der Sektion Umweltmedizin und bestätigen, dass die allermeisten Bauern die gesetzlichen Richtlinien zum Pflanzenschutz einhalten.
Es gibt Bauern, die es mit den Nachbarn nicht so genau nehmen und bei starkem Wind sprühen.
Wie in allen Berufen kann es auch in der Landwirtschaft in der täglichen Arbeit mitunter zu Fehlern kommen. Die Bauern sind bemüht, solche nach Möglichkeit zu vermeiden – im eigenen Interesse. Vereinzelt gibt es – wie in allen Berufsgruppen – auch bei den Bauern Menschen, die sich über Regeln einfach hinwegsetzen. Von diesen Fällen distanzieren sich die Bauern deutlich.
Was ist mit angrenzenden Biobauern? Was schützt sie vor Abdrift?
Die Südtiroler Obstbauorganisationen haben mit den Bioverbänden ein Rahmenabkommen vereinbart, welches das Nebeneinander zwischen integriert und biologisch bewirtschafteten Obstanlagen genauer regelt und dadurch erleichtert. Auch Bauern, die eine Obstanlage neben Grünland oder einem Acker errichten, müssen bestimmte Abstände einhalten und eine Hecke pflanzen. An einem Abkommen mit weitergehenden Regeln wird gearbeitet. Insgesamt funktioniert das Nebeneinander der verschiedenen Anbauweisen in Südtirol sehr gut.